Warum der BFSG-Check jetzt zählt: Die Schonfrist ist vorbei

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und betrifft Online-Shops, Buchungstools und viele Unternehmens-Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen.
Seitdem hat sich viel getan: Kurz nach dem Start kamen die ersten Abmahnungen, und seit Anfang 2026 prüft eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder aktiv digitale Angebote. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Die gute Nachricht: Einen ersten Überblick bekommen Sie in wenigen Minuten. In diesem Beitrag lesen Sie, wen das BFSG betrifft, welche Risiken real sind, welcher technische Maßstab gilt und wie Sie Ihre WordPress-Seite Schritt für Schritt prüfen und verbessern.
Was das BFSG fordert und wen es betrifft
Digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie in üblicher Weise finden, erreichen und nutzen können, grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Das Gesetz selbst nennt keine genauen technischen Prüfkriterien, dazu mehr im Abschnitt zum Maßstab weiter unten.
Welche Angebote betroffen sind
Erfasst sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (B2C). Dazu zählen unter anderem:
- Online-Shops mit Warenkorb und Bezahlvorgang
- Online-Terminbuchung und Buchungsportale
- Kontaktformulare und Bewertungsfunktionen, wenn sie zum Vertragsabschluss gehören
- Online-Marktplätze
Wichtig: Enthält Ihre Website solche Schritte zum Vertragsabschluss mit Verbrauchern, gelten die Vorgaben nicht nur für das einzelne Element, sondern für die gesamte Website.
Wer ausgenommen ist
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Beide Schwellen zählen, und die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte in Verkehr bringt, muss diese weiterhin barrierefrei gestalten.
- Reine B2B-Angebote: Das Gesetz schützt Verbraucher. Die Grenzen sind enger gezogen, als viele denken, prüfen Sie Ihren Fall genau.
- Unverhältnismäßige Belastung: Im Einzelfall möglich, aber nur mit dokumentierter Begründung. Bei Online-Shops ist sie selten anwendbar.
Kleinstunternehmen können sich kostenlos von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zu ihren Pflichten beraten lassen. Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, hängt vom Einzelfall ab, bei Unsicherheit klärt das ein Rechtsanwalt.
Das Risiko: Marktüberwachung, Bußgelder und Abmahnungen
Das BFSG ist kein zahnloser Tiger. Die Entwicklung seit dem Start zeigt, wie schnell sich die Lage verschärft hat:
| Zeitpunkt | Was passiert ist |
|---|---|
| 28. Juni 2025 | Das BFSG gilt für Online-Shops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. |
| Sommer 2025 | Erste Abmahnungen, knapp anderthalb Monate nach dem Start. Mehrere waren fragwürdig, etwa weil der Absender kein Mitbewerber war. |
| Februar 2026 | Die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg beschließt ihre Strategien. Parallel rollt eine zweite, professionellere Abmahnwelle. |
| 2026 | Die Behörden prüfen digitale Angebote, laut Berichten laufen erste Bußgeldverfahren. |
Was Ihnen drohen kann
- Bußgeld: bis zu 100.000 Euro bei Verstößen.
- Abmahnung: Berichten zufolge liegen die Forderungen häufig zwischen rund 600 und 2.700 Euro pro Fall, hinzu kommen eigene Rechtsberatungskosten.
- Beschwerden von Betroffenen: Menschen mit Behinderung können Barrieren melden, auch über eine kostenlose Schlichtungsstelle.
- Verbandsklage: Das Gesetz sieht sie ausdrücklich vor, bislang wird sie selten genutzt.
Ob BFSG-Verstöße überhaupt über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden dürfen, war lange offen. Erste Urteile wurden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie auf eine Abmahnung reagieren.
Wenn eine Abmahnung kommt
Ignorieren Sie sie nicht, zahlen Sie aber auch nicht voreilig. Lassen Sie sie zeitnah juristisch prüfen. Unberechtigte Abmahnungen lassen sich unter Umständen zurückweisen.
Der technische Maßstab: WCAG 2.1 AA und EN 301 549
Das BFSG verlangt Barrierefreiheit, definiert aber keine Prüfkriterien. Diese Lücke füllt die europäische Norm EN 301 549, die sich für Web-Inhalte im Kern auf die WCAG 2.1 in Konformitätsstufe AA stützt. In der Praxis prüfen Sie Ihre Seite also gegen diese Kriterien.
- Die WCAG 2.1 umfassen 78 Erfolgskriterien in den Stufen A, AA und AAA. Für Websites und Shops ist AA der übliche Maßstab.
- Sie folgen vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
- Im Alltag geht es vor allem um Farbkontrast, Tastaturbedienung, sichtbaren Fokus, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und saubere Überschriften-Struktur.
- Die WCAG 2.2 sind seit Oktober 2023 veröffentlicht und ergänzen neun Kriterien. Wer jetzt baut, sollte sie gleich mitdenken.
Die häufigsten Barrierefreiheits-Fehler auf WordPress-Seiten
Viele Probleme entstehen durch Theme, Page-Builder und Plugins, nicht durch den Inhalt. Diese Punkte finden sich besonders oft:
| Fehler | Warum es ein Problem ist | Schnelle Abhilfe |
|---|---|---|
| Fehlende Alt-Texte bei Bildern | Screenreader können Bilder nicht beschreiben | Alt-Text in der Mediathek pflegen |
| Zu geringer Farbkontrast | Text ist für Sehschwache schlecht lesbar | Kontrast prüfen, Farben im Theme anpassen |
| Formularfelder ohne Beschriftung | Hilfsmittel erkennen das Feld nicht | Sichtbares Label pro Feld setzen |
| Falsche Überschriften-Struktur | Navigation per Überschrift funktioniert nicht | Eine H1, danach H2 und H3 in logischer Folge |
| Nicht per Tastatur bedienbar | Menüs und Popups lassen sich nicht erreichen | Mit der Tab-Taste testen, Fokus sichtbar machen |
| Links wie „hier klicken“ | Der Linktext sagt nichts über das Ziel | Aussagekräftige Linktexte verwenden |
| Fehlende Sprachangabe | Screenreader lesen mit falscher Aussprache | Sprache im HTML-Tag korrekt setzen |
So prüfen Sie Ihre WordPress-Seite in 3 Schritten
- Schnellcheck online: Geben Sie die Adresse einer Seite in den kostenlosen BFSG-Check ein. Sie erhalten einen groben Score und erste Befunde. Der Check analysiert den HTML- und CSS-Code in mehreren Kategorien.
- Handtest: Bedienen Sie Ihre Seite nur mit der Tab-Taste. Prüfen Sie, ob Menü, Formulare und Buttons erreichbar sind und der Fokus sichtbar ist. Vergrößern Sie die Ansicht auf 200 Prozent und schauen Sie, ob alles lesbar bleibt.
- Wichtige Seiten einzeln prüfen: Startseite, Kontakt, Produktseiten und Checkout sind am wichtigsten. Beheben Sie zuerst die Fehler, die dort auftreten.
Ein automatischer Check findet nicht alle Probleme. Er ersetzt weder den Handtest noch eine rechtliche Beratung, ist aber ein guter Startpunkt.
Für die dauerhafte Umsetzung im WordPress-Alltag hilft das Plugin BFSG-Pan, mit dem Sie Barrierefreiheit auf Ihrer Seite prüfen und verbessern können.
Checkliste: Das sollten Sie jetzt umsetzen
- Betroffenheit klären: B2C-Angebot, Shop, Buchung oder Formulare, Kleinstunternehmen ja oder nein
- Alle wichtigen Strecken prüfen: Startseite, Produktseiten, Warenkorb, Checkout, Kundenkonto, Kontakt
- Alt-Texte, Überschriften, Kontraste und Formularbeschriftungen korrigieren
- Tastaturbedienung und sichtbaren Fokus sicherstellen
- Mit Prüfwerkzeugen wie WAVE oder axe DevTools und einem Screenreader wie NVDA testen
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
- Einen Kontakt für Rückmeldungen zu Barrieren einrichten
- Prüfung und eventuelle Ausnahmen dokumentieren
- Nach Theme- und Plugin-Updates erneut prüfen
Die Barrierefreiheitserklärung: Das gehört hinein
Betroffene Anbieter müssen auf ihrer Website eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Sie muss gut auffindbar und selbst barrierefrei sein. Üblicherweise gehören dazu:
- der Stand der Barrierefreiheit Ihres Angebots
- Hinweise, welche Teile noch nicht barrierefrei sind
- ein Kontakt für Rückmeldungen zu Barrieren
- die zuständige Aufsichtsbehörde und das Durchsetzungsverfahren
Seit der Gründung der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder sollte die Angabe zur Aufsichtsbehörde aktuell sein. Muster dafür bieten Rechtsportale an, lassen Sie den Text im Zweifel prüfen.
Häufige Fragen zum BFSG-Check
Muss meine WordPress-Website barrierefrei sein?
Das hängt von Ihrem Angebot ab. Betroffen sind Websites mit Online-Verkauf, Buchung oder anderen Schritten zum Vertragsabschluss mit Verbrauchern. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Im Zweifel fragen Sie einen Anwalt.
Gilt das BFSG auch für B2B-Shops?
Das Gesetz schützt Verbraucher, reine B2B-Angebote sind daher nicht erfasst. Die Abgrenzung ist aber enger, als viele glauben. Prüfen Sie Ihren Fall genau, bevor Sie sich darauf verlassen.
Ist der Online-Check wirklich kostenlos?
Ja, der Schnellcheck kostet nichts. Er zeigt einen groben Score und erste Befunde. Den vollständigen Bericht können Sie per E-Mail anfordern.
Reicht ein automatischer Check aus?
Nein. Automatische Tests erkennen nur einen Teil der Probleme. Ergänzen Sie sie durch einen Handtest mit der Tastatur und, wenn möglich, einen Screenreader.
Macht ein Plugin meine Seite automatisch barrierefrei?
Nein. Ein Plugin kann Prüfung und Korrekturen unterstützen, ersetzt aber nicht die Kontrolle von Theme, Inhalten und Bedienung.
Welcher Standard gilt?
In der Praxis orientiert man sich an den WCAG 2.1 auf Stufe AA, die über die Norm EN 301 549 für Web-Inhalte maßgeblich sind.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Ja, betroffene Anbieter müssen sie auf ihrer Website bereitstellen, mit Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde.
Wie hoch können Bußgelder ausfallen?
Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich. Hinzu kommen unter Umständen Abmahnkosten.
Was tun bei einer Abmahnung?
Nicht ignorieren, nicht voreilig zahlen und zeitnah juristisch prüfen lassen. Parallel sollten Sie die gemeldeten Mängel beheben.
Fazit: Jetzt prüfen, bevor es teuer wird
Das BFSG gilt, die Aufsicht ist aktiv, und Abmahnungen sind Realität. Wer wartet, geht ein vermeidbares Risiko ein. Der Einstieg ist dagegen einfach: erst prüfen, dann die größten Fehler beheben, dann die Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.
Starten Sie jetzt mit dem kostenlosen BFSG-Check und sehen Sie in wenigen Minuten, wo Ihre WordPress-Website steht.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung entwickeln sich weiter, Stand der Recherche ist Oktober 2026.
Quellen
- IHK Osnabrück: Barrierefreie Webseiten und Onlineshops
- eRecht24: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- eRecht24: Website barrierefrei gestalten
- Händlerbund: Ausnahmen von der Barrierefreiheitspflicht
- Heuking: Die ersten BFSG-Abmahnungen im E-Commerce
- IT-Recht Kanzlei: Erste BFSG-Abmahnungen
- IT-Recht Kanzlei: Barrierefreiheitserklärung und Aufsichtsbehörde
- Gegen-Hartz: Abmahnungen und Rechte Betroffener
- Xictron: BFSG-Abmahnwelle 2026
- Xictron: WCAG 2.1
